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Wirich

Die Vereinbarung eines Leibgedings (alternativ auch Altenteil, Auszug
oder Leibzucht genannt) ist im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge ein
klassisches Gestaltungsinstrument im Rahmen der Übergabe eines
Handwerksbetriebes, eines Unternehmens, eines landwirtschaftlichen Anwesens
oder eines privat genutzten Grundstücks. Der Übergeber erhält als Kompensation
für die Weggabe seines wesentlichen Vermögens eine lebenslängliche Versorgung,
die neben möglichen Geldleistungen vor allem Wohn- und Pflegerechte umfasst.
Gerade die Vereinbarung eines Leibgedings eröffnet die Möglichkeit, den
Übergeber für sein Alter abzusichern, ohne dass hierfür kurzfristig ein
erhöhter Liquiditätsbedarf seitens des Übernehmers erforderlich ist. Der
Begriff des Leibgedings erscheint an mehreren Stellen des deutschen Rechts.
Eine Definition ist aber weder im BGB noch in anderen Gesetzen enthalten. Im
Laufe der Zeit haben Rechtsprechung und Literatur versucht, den Begriff des
Leibgedings zu definieren. Bis heute ist dabei aber keine einheitliche
Definition zustande gekommen. Das vorliegende Buch zeichnet die bisherige
Diskussion nach und entwickelt einen eigenen, einheitlichen Leibgedingsbegriff.
Hierbei wird das Rechtsinstitut des Leibgedings auch von anderen klassischen
Gestaltungsformen wie Nießbrauch und Leibrente abgegrenzt. Im Anschluss daran
wird insbesondere anhand der landesrechtlichen Auslegungsvorschriften zum
Leibgedingsvertrag dargestellt, welche Tücken die gesetzlichen Vorschriften des
Leibgedings enthalten und welche Gefahren hieraus für die Vertragsgestaltung
entstehen können.
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Von RA Alexander Wirich Reihe zerb wissenschaft
1. Auflage 2006, 160 Seiten, broschiert, 38,- € ISBN 3-935079-50-8
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