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Pflichtteilsansprüche richten sich gegen die Erben, Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben und die Beschenkten. So bietet sich das Pflichtteilsrecht bei vordergründiger Betrachtung und in der großen Mehrzahl der Fälle dar. Oft genug ist aber auch ein Miterbe gleichzeitig pflichtteilsberechtigt und gelegentlich sogar der Alleinerbe pflichtteilsergänzungsberechtigt. Durch vorweggenommene Erbfolge kann zudem gerade ein künftiger Pflichtteilsberechtigter begünstigt werden. Beim späteren Ausgleich unter den Miterben stellt sich dann die Frage, wie der Beschenkte sein Pflichtteilsrecht gegenüber den Ergänzungsansprüchen der Miterben oder anderen Pflichtteilsberechtigten zur Geltung bringen kann. In all diesen Fällen stellen sich schwierige Berechnungs-, Haftungs-, Ausgleichs- und rechtliche Verteidigungsfragen. Trotz der hohen handwerklichen Qualität der gesetzlichen Regelungen im deutschen Erbrecht ist das Gesetz hierzu teilweise lückenhaft.

Die vielen Fragen, die demnach auftauchen, wenn die nach §§ 2303 ff. BGB verpflichteten Anspruchsgegner selbst pflichtteilsberechtigt sind, haben in zahlreichen Einzelfällen Gerichte und Kommentarliteratur beschäftigt. Bisher fehlte jedoch eine systematische Behandlung dieser Fälle, also der dogmatische Nachvollzug und vor allem das dogmatische Weiterdenken der gesetzlichen Regelungen für alle Fälle eines selbst pflichtteilsberechtigten Anspruchsgegners. Diese Lücke wird mit dem vorliegenden Buch geschlossen.
 


von Rechtsanwalt Dr. Andreas Schindler
1. Auflage 2004, 415 Seiten, broschiert, 48,- €
ISBN 3-935079-21-4


Neu
Haftungsfallen
im
Erbrecht


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