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Der digitale Nachlass

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-95661-070-7
  • Stephanie Herzog, Matthias Pruns
  • 1. Auflage
  • 15.12.2017
  • Buch
  • 192 Seiten
  • broschiert
  • 14,8 x 21,0
  • 0.262 kg
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„Die herrschende Meinung – vom BGH bestätigt"   Unsere Welt wird immer digitaler –... mehr
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„Die herrschende Meinung – vom BGH bestätigt"

 

Unsere Welt wird immer digitaler – und das wirkt sich auch auf die Nachfolgeplanung aus.

Fand man die für die Nachlassabwicklung maßgeblichen Unterlagen und Dokumente bisher im heimischen Aktenordner, werden diese Dinge zunehmend als Dateien auf dem Computer, auf mobilen Datenträgern und in „Clouds" gespeichert. Die Kommunikation im privaten und beruflichen Kontext verschiebt sich mehr und mehr hin zu E-Mails, Chats, etc. Es bilden sich zudem ganz neue Berufsgruppen, deren gesamte Geschäftstätigkeit im Netz stattfindet. Darüber hinaus zeigen digitale Musik- und Buchsammlungen oder die Internetwährung „Bit-Coins" auf, welche Vermögenswerte sich im Netz finden.

Die aktuelle Facebook-Entscheidung des BGH zeugt von der Aktualität des Themas und hat die in diesem Buch vorgestellten Ergebnisse der Autoren bestätigt.

Die Autoren zeigen anhand zahlreicher Beispiele Wege auf, wie der Nachlass 2.0 mit dem heutigen Recht in den Griff zu bekommen ist. Dabei geben sie rechtsmethodisch fundiert konkrete Anleitungen für das Vorgehen in der Praxis. Insbesondere folgende Schwerpunkte werden ausführlich und praxisorientiert behandelt:

- Was ist der digitale Nachlass?

- Rechte der Angehörigen und Erben

- Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

- Rechte der Kommunikationspartner

- AGB der Provider

- Legitimation als Rechtsnachfolger

- IPR

- Strafrechtliche Fragestellungen

- Gestaltung

 

Pressestimme MittBayNot 2/2019: "...Die große Leistung der Autoren besteht darin, den "digitalen Nachlass" mit dem wissenschaftlichen Handwerkszeug des Juristen zu entzaubern und praktisch handhabbar zu machen.

(...) Den Ritterschlag hat das Werk durch den BGH selbst erhalten, der die verfehlte Facebook-Entscheidung des KG unter anderem mit Verweis auf die hier besprochene Darstellung der Autoren korrigiert hat."

Dr. Lorenz Bülow, Notar, Kempten

Medium: Buch
Autoren
Rezensionen

Pressestimme MittBayNot 2/2019: "...Die große Leistung der Autoren besteht darin, den "digitalen Nachlass" mit dem wissenschaftlichen Handwerkszeug des Juristen zu entzaubern und praktisch handhabbar zu machen.

(...) Den Ritterschlag hat das Werk durch den BGH selbst erhalten, der die verfehlte Facebook-Entscheidung des KG unter anderem mit Verweis auf die hier besprochene Darstellung der Autoren korrigiert hat."

Dr. Lorenz Bülow, Notar, Kempten

Pressestimme ZErb 5/2018: "…Das Werk von Herzog/Pruns dient dem im Erbrecht tätigen Praktiker sowohl für eine vertiefende Lektüre als auch als Nachschlagewerk zu einzelnen Themenkomplexen. Die darin vorgeschlagenen Vorsorgemaßnahmen lassen sich in der Praxis unproblematisch umsetzen. Das Werk von Herzog/Pruns ist uneingeschränkt zu empfehlen."

Bastian Biermann, Rechtsanwalt, Mannheim

Pressestimme notar 4/2018: "…Herzog und Pruns bieten einen hervorragenden Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand zum „digitalen Nachlass" und für Neulinge eine einfache Möglichkeit, sich mit Rechtsfragen vertraut zu machen, die nicht nur in der notariellen Praxis in Zukunft eine Rolle spielen werden. Das vorliegende Werk kann daher uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."

Dr. Stefan Gloser, Notar, Naila

Pressestimme ErbR 2/2018: "...Im Teil zur Vorsorge geben sie praktische Tipps, auch zu Vorsorgevollmachten, letztwilligen Verfügungen und zur Testamentsvollstreckung. Der Erbrechtler sollte fundiert auf Fragen des digitalen Nachlasses antworten können; Herzog und Pruns geben dazu die Antworten."

Dr. Claus-Henrik Horn, RA und FAErbR, Düsseldorf

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Dr. Stephanie Herzog ist Rechtsanwäl mehr

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Dr. Stephanie Herzog ist Rechtsanwältin und Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Peter & Partner in Würselen. Sie hat im Rahmen ihrer Arbeit im dortigen Gesetzgebungsausschuss für Erbrecht die Initiativstellungnahme des DAV Nr. 34/2013 zum digitalen Nachlass maßgeblich mit verfasst. Seit Jahren hält sie zahlreiche Fachvorträge und veröffentlicht zum Thema „digitaler Nachlass". Die ihr im Rahmen ihrer Arbeit herangetragenen Probleme aus der Praxis haben dieses Werk maßgeblich mit beeinflusst.

Matthias Pruns ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei SP§P Schiffer & Partner in Bonn. Auch er hat zahlreiche Fachaufsätze zum digitalen Nachlass veröffentlicht, die Fachdiskussion kritisch begleitet und das Thema der Beraterschaft in Vorträgen näher gebracht, zuletzt etwa im Rahmen des 12. Deutschen Erbrechtstages in Berlin.

Pressestimme MittBayNot 2/2019: "...Die mehr

Rezensionen

Pressestimme MittBayNot 2/2019: "...Die große Leistung der Autoren besteht darin, den "digitalen Nachlass" mit dem wissenschaftlichen Handwerkszeug des Juristen zu entzaubern und praktisch handhabbar zu machen.

(...) Den Ritterschlag hat das Werk durch den BGH selbst erhalten, der die verfehlte Facebook-Entscheidung des KG unter anderem mit Verweis auf die hier besprochene Darstellung der Autoren korrigiert hat."

Dr. Lorenz Bülow, Notar, Kempten

Pressestimme ZErb 5/2018: "…Das Werk von Herzog/Pruns dient dem im Erbrecht tätigen Praktiker sowohl für eine vertiefende Lektüre als auch als Nachschlagewerk zu einzelnen Themenkomplexen. Die darin vorgeschlagenen Vorsorgemaßnahmen lassen sich in der Praxis unproblematisch umsetzen. Das Werk von Herzog/Pruns ist uneingeschränkt zu empfehlen."

Bastian Biermann, Rechtsanwalt, Mannheim

Pressestimme notar 4/2018: "…Herzog und Pruns bieten einen hervorragenden Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand zum „digitalen Nachlass" und für Neulinge eine einfache Möglichkeit, sich mit Rechtsfragen vertraut zu machen, die nicht nur in der notariellen Praxis in Zukunft eine Rolle spielen werden. Das vorliegende Werk kann daher uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."

Dr. Stefan Gloser, Notar, Naila

Pressestimme ErbR 2/2018: "...Im Teil zur Vorsorge geben sie praktische Tipps, auch zu Vorsorgevollmachten, letztwilligen Verfügungen und zur Testamentsvollstreckung. Der Erbrechtler sollte fundiert auf Fragen des digitalen Nachlasses antworten können; Herzog und Pruns geben dazu die Antworten."

Dr. Claus-Henrik Horn, RA und FAErbR, Düsseldorf

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