Produktinformationen
Webinar Beschreibung:
„Sozialhilfe“-Regress Teil I: Erben und Vererben in Familien mit „Sozialhilfe“-beziehern (DVEV) (31.07.2026)
Der „Sozialhilfe“-Regress I ist eines von zwei Webinaren, die voneinander unabhängig oder allein gebucht werden können. Das Webinar steht aber in untrennbarem innerem Zusammenhang mit „Sozialhilfe“-Regress II Schenken und beschenkt werden in Familien mit Sozialleistungsbeziehern.
Teil I beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben in Familien mit Sozialleistungsbeziehern. Um den Zugang zur sozialrechtlichen Systematik zu finden, benötigt man eine kurze systematische Einführung in das SGB und eine Abgrenzung von erbrechtlichen Fällen mit und ohne Bedeutung im Sozialleistungsverhältnis.
Sodann liegt der Focus auf den praxisrelevanten Fällen von SGB II, SGB IX und SGB XII, die von den Prinzipien der Nachrangigkeit, der Gegenwärtigkeit- und der Faktizität beherrscht werden. Jedes Gesetz hat seine eigenen Nachrangigkeitsregeln. Das eine und einzige Subsidiaritätsprinzip gibt es nicht. Zuflüsse aus Erbfall sind in allen drei Gesetzbüchern leistungsrechtlich relevant. Die Rechtsqualität solcher Zuflüsse hat der Gesetzgeber erst jüngst neu geregelt und damit neue alte Probleme beseitigt und mindestens genauso viele neue Probleme geschaffen, was ein Überblick über die Neuregelungen zeigen wird.
Gemäß dem Titel werden Zuflüsse aus Erbfall einmal aus der Sicht des bedürftigen Erben betrachtet und einmal aus der Sicht des gestaltenden Erblassers.
Aus der Sicht des bedürftigen Erben und seiner Erben geht es vorrangig nicht um die gelungenen Gestaltungen mit wirksamen Verwertungshindernissen, sondern um „Störfälle“, wie das vergessene (schützende), das nicht mehr abänderbare oder das fehlerhafte Testament. Was muss man tun? Was kann man tun? Ausschlagen, verprassen, verzichten, reparieren? Und was ist eigentlich sozialhilferechtliche Erbenhaftung? ein Thema mit immer mehr Bedeutung für die Erben bedürftiger Sozialleistungsbezieher in der Praxis.
Aus der Sicht des Erblassers, der in der Erbfolge bedürftige Menschen im Sozialleistungsbezug hat oder in der Zukunft haben wird, stellen sich die Fragen anders. Das beginnt mit den dem Vererben vorgelagerten Unterstützungen an oder für behinderte oder allein bedürftige volljährige Kinder im Soziallleistungsbezug. Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen stellt sich immer die Frage, ob ein erbrechtlich einwandfreies Testament in der sozialhilferechtlichen Wirklichkeit tatsächlich funktioniert. Und wie sieht es eigentlich aus der Sicht von Erben aus, die größeren Nutzen aus lebzeitigen Gestaltungen ziehen können. Fragen und Anregungen vorab sind ausdrücklich erwünscht.
Inhalt
- Basics was ist Sozialrecht und wie funktionieren nachrangige Gesetze?
- Zuflüsse aus Erbfall nach der Neuregelung des Gesetzgebers Anrechnung als Einkommen/Vermögen und die Schontatbestände
- Der bedürftige Erbe /Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte und das vergessene Testament: ausschlagen, in Schonvermögenumwandeln oderverprassen?
- Der bedürftige Erbe/Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte und das fehlerhafte Testament: reparieren oder Optionen beim Berliner Testament?
- Der Tod des bedürftigen Erben/Vermächtnisnehmers (Pflichtteilberechtigten) und die sozialhilferechtliche Erbenhaftung
- Der Erblasser und die Schwierigkeiten mit dem Behinderten-/Bedürftigentestament: Unterhalt und lebzeitiges Ansparen für bedürftige Sozialleistungsbezieher, die unabdingbaren Strukturen letztwilliger Verfügungen (Schloss und Schlüsselprinzip) und was bringt die Reform?; Wenn`s so richtig schiefgeht: Behinderten-/Bedürftigentestamente sind keine „Zusätzliches-Taschengeld-Testamente“; Kommt denn eigentlich wirklich etwas an?; Muss der Testamentsvollstrecker ein Sozialrechtler sein?
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich speziell an Fachanwälte/Fachanwältinnen für Erbrecht und Sozialrecht. Aber auch alle sozialrechtlich/erbrechtlich weniger erfahrenen Anwälten/Anwältinnen oder Notare/Notarinnen können von diesem interdisziplinären Webinar profitieren und den Einstieg finden.
Kosten:
109,00 € (zzgl. MwSt.) DVEV-Mitglied
139,00 € (zzgl. MwSt.) Nichtmitglied
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Ihre Referentin: Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening

Die Referentin ist Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht und Mitbegründerin des Seniorenrechtstages. Sie ist bekannt als Referentin und Autorin, hat diverse Veröffentlichungen, u.a. „Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung“, 2.A. 2022; „Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers“, 2019; §§ 3,18 in Horn (Hrsg.), „Anwaltformulare Vorsorgevollmachten“, 2.A. 2023 zur Patientenverfügung und der Umsetzung in die Praxis.
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Für alle Webinare erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO von der DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
„Sozialhilfe“-Regress Teil I: Erben und Vererben in Familien mit „Sozialhilfe“-beziehern (DVEV) (31.07.2026)
- Datum:
- Uhrzeit:
109,00 € zzgl. MwSt.